Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot und Preise
Angebote der Firma Schober sind freibleibend, sofern anderes nicht ausdrücklich bei Angebotsabgabe erklärt wird. Zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Erbringung der Leistung gelten zulässige Nachberechnungen, Preiserhöhungen, Aufschläge und Abgaben als vereinbart.
Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.Bsp. Kalkulationen, Zeichnungen etc. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht annehmen, sind die Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
Höhere Gewalt
Die Firma Schober hat für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nicht einzustehen, soweit die Nichterfüllung auf einem außerhalb ihres Einflussbereiches liegenden Hinderungsgrund beruht ( z. Bsp. Nichtbelieferung mit Zuliefererkomponenten, Naturkatastrophen, Hoheitliche Maßnahmen). In vorbenannten Fällen ist die Firma Schober berechtigt, den vereinbarten Erfüllungstermin angemessen zu verlängern oder vom Vertrag ganz bzw. teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners sind in diesen Fällen ausgeschlossen.Höhere Gewalt liegt insbesondere dann vor, wenn durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen Ereignisse eintreten, die nach menschlicher Einsicht und Erfahrung nicht vorhersehbar waren, insbesondere mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln, auch bei äußerster Sorgfalt nicht verhindert werden konnten. Des Weiteren sind Schadenersatzansprüche des Vertragspartners ausgeschlossen, wenn die Einhaltung des Vertrages (ganz oder teilweise) nicht möglich ist durch Betriebsstörungen, welche auf höhere Gewalt zurückzuführen sind – Arbeiterausstände und Aussperrungen – Inkrafttreten behördlicher Verordnungen – Rohstoffmangel – von der Firma Schober nicht zu vertreten e Verkehrsstörungen beim Transport der Ware.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Erlischt der Eigentumsvorbehalt durch Verbindung oder Verarbeitung der gelieferten Ware, so tritt die neue Sache anstelle der gelieferten Ware. Dies gilt auch für zukünftige Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
Gefahrübertragung und Versand
Die Gefahr des Unterganges, der Beschädigung oder Verschlechterung der Ware geht zum Zeitpunkt der Warenübergabe auf den Käufer über. Wurde zwischen den Vertragspartnern die persönliche Entgegennahme der Ware durch den Käufer nicht ausdrücklich vereinbart, geht die Gefahrtragung auf den Käufer über, sobald die Firma Schober die Ware am vereinbarten Lieferort abgestellt bzw. montiert hat. Bei Versand geht die Gefahrtragung auf den Käufer mit der Warenübergabe an den Spediteur oder Frachtführer, jedoch spätestens dann auf den Käufer über, wenn die Ware das Firmengelände der Firma Schober verlassen hat.
Gewährleistung
Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach dem Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Dem Empfang der Ware steht der Zeitpunkt der Lieferung der Ware am vereinbarten Lieferort gleich, sofern die Vertragsparteien nicht ausdrücklich eine anderweitige Vereinbarung über den Empfang der Ware getroffen haben. Ist aufgrund der Beschaffenheit der Ware, auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalbe der 10-Tages-Frist – ein Mangel nicht feststellbar, dann ist der Vertragspartner verpflichtet unverzüglich nach Feststellung des Mangels, spätestens jedoch 3 Monate nach Lieferung oder Empfang, den Mangel an die Firma Schober anzuzeigen.
Nach Ablauf vorstehender Fristen sind jegliche Gewährleistungsansprüche des Käufers erloschen. Gewährleistungsansprüche sind weiterhin ausgeschlossen, wenn trotz erkanntem mangel durch den Käufer durch Ware be- oder verarbeitet wird oder einer Weiterveräußerung erfolgt. Bei Vorliegen von Mängeln kann der Käufer erst dann vom Vertrag zurücktreten oder einer Kaufpreisminderung verlangen, wenn der Mangel trotz zweimaligen Nachbesserungsversuchen durch die Firma Schober nicht beseitigt werden bzw. die Firma Schober keiner Ersatzlieferung vornhmen kann. Gewährleistungsansprüche jeglicher Art verjähren nach Ablauf von einem Jahr. Als Beginn der Verjährung gilt der Empfang der Ware oder bei Werks- bzw. Werklieferungsverträgen die Abnahme der Leistung.
Sicherheitsleistungen
Treten nach Abschluss des Vertrages begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit und/oder Kreditwürdigkeit des Vertragspartners auf, kann die Firma Schober vor Erfüllung der zu erbringenden Gesamtleistung oder der noch offenen Teilleistungen, eine Vorauszahlung des vereinbarten Preises vom Vertragspartner verlangen. Leistet der Vertragspartner nicht innerhalb von 10 Tagen ab Aufforderung die Vorauszahlung, kann die Firma Schober vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragspartner ist für den dadurch entstehenden Schaden ersatzpflichtig.
Schadenersatz
Tritt der Käufer/Auftraggeber ohne gesetzlich gerechtfertigten Grund vom Vertrag zurück, steht der Firma Schober die gesetzlichen Schadenersatzansprüche, mindestens jedoch ein pauschalisierter Schadenersatz von 15 % des Nettokaufpreises/Nettoauftragswertes zu. Der Vertragspartner steht zur Abwehr des pauschalisierten Schadenersatzbetrages frei, nachzuweisen, dass der Firma Schober kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Haftung
die Firma Schober haftet unbeschränkt für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln. Für Fahrlässigkeit haftet die Firma Schober nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise. In diesem Fall ist die Haftung für eingetretene Schäden (die umfasst auch mittelbare Schäden) der Höhe nach auf € 10.000,00 pro Schadensfall oder pro Serie zusammenhängender Schadensfälle beschränkt. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, entgangener Gewinn, einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht an den Vertragsprodukten selbst, sonder durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Sachen oder Personen entstanden sind. Wied der Schaden durch einen Erfüllungsgehhilfen der Firma Schober verursacht, haftet die Firma Schober jedoch auch dann nicht, wenn beim Erfüllungsgehilfen ein grobes Verschulden vorliegt, es sei denn, der Erfüllungsgehilfe verletzt Kardinalspflichten.
Entgeldbedingungen
Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum – rein netto – fällig. Im Fall des Verzuges stehen der Firma Schober Verzugszinsen in Höhe von 8 % – Punkten über dem Basiszinssatz zu. Der Firma Schober steht es bei Nachweis frei, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen
Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
Sonstiges
Dieser Vertrag und die gesamte Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Wirksamkeit des Hauptvertrages zur Folge. Anstelle unwirksamer Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten vergleichbare wirksame Klauseln oder die entsprechenden Bedingungen.
Datenschutz
Die Firma Schober ist berechtigt, geschäftsnotwendige Daten unter Anwendung der Bestimmungen des Datenschutzes zu speichern.